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Blindenführhundschule "Voran"
Der Blindenführhund
Ein Blindenführhund ist nach der Ausbildung in der Lage ca. 40
Hörzeichen umzusetzten.
Diese sind z.B. suchen/anzeigen von Türen, Treppen,
Bordsteinen, Zebrastreifen, Briefkästen, freie Sitzplätze (z.B. in Bus oder
Bahn), Schalter (z .B. in Geschäften und Supermärkten ), Aufzüge und vieles
mehr.
Ein gut ausgebildeter Blindenführhund umgeht jegliche Art von
Hindernissen z. B. geparkte Autos, Laternen-
pfähle, Fahrradfahrer, Pfützen,
Schlaglöcher und Höhenhindernisse wie herabhängende Äste oder Schilder.
Diese zeigt er an, indem er stehen bleibt und nach gegebenen Hörzeichen
"such Weg" selbständig umgeht.
Im Fall einer drohenden Gefahr, etwa
im Straßenverkehr oder an Bahngleisen, muss der Führhund in der Lage sein,
einen Befehl ausnahmsweise zu verweigern, dem sogenannten „intelligenten
Ungehorsam“.
Er löst selbstständig Probleme, indem er in einer
Gefahrensituation Befehle missachtet.
Durch seinen natürlichen Instinkt
verfügt er über ein intuitives Frühwarnsystem für gefährliche Situationen.
Innerhalb der Ausbildung wird dieses Frühwarnsystem mit einer auszuführenden
Handlung verbunden.
Auf einer befahrenen Straße oder an Bahngleisen in
Bahnhöfen verweigert der Hund das Kommando "voran" zu gehen, weil er in der
Ausbildung eine antrainierte Protesthaltung für diese Gefahrensituation
gelernt hat.
Ist die "Gefahr" vorbei wird er natürlich das erneut gegebene
Hörzeichen "voran" ausführen.
Über diese Aufgaben hinaus ist der
Blindenführhund für alle sehbehinderten Menschen nicht nur eins der
wichtigsten „Hilfsmittel“ in Ihrem Leben, sondern bedeutet für Sie Freiheit,
Selbständigkeit und Integration in die Gesellschaft.
© 2020 Blindenführhundschule "Voran" www.bfhs-nrw.de